Finanzierung

Finanzielle Unabhängigkeit des Einzelnen
Jedes Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, seinen privaten Lebensunterhalt sowie seinen Anteil an Baukosten und an den Nebenkosten aufzubringen. 

 

Eigenkapital

Banken fordern bei der Vergabe eines Kredites i.d.R. einen Eigenkapital-Anteil.  Mitglieder der Gemeinschaft bringen demnach auch eigene Mittel auf. 

Für jede Wohnung benötigen wir deshalb mindestens 30 % Eigenkapital.

Mit Familien, die diesen Betrag nicht aufbringen können, werden wir ggf. eine geringere Summe als  Eigenkapital verhandeln, jedoch erhöht das naturgemäß die spätere Abtrags Summe für die bewohnte Wohnung.

Zusätzlich erforderliche Gelder werden über Kredite finanziert. 

 

Baukosten 

Die aktuellen Baukosten (Stand März '24) belaufen sich auf etwa 3950€ pro qm bewohnte Fläche. Dieser Preis beinhaltet bereits die Anteile an den Gemeinschaftsflächen!

Die Kosten schließen sowohl die bereits fertig gestellten, als auch die geplanten, noch fertigzustellenden Gewerke ein.

 

Die Summe enthält bereits alle gemeinschaftlich genutzten Flächen und Räume. Der Tilgungszuschuss für ein gefördertes Darlehen von der KFW Bank für energieeffizientes Bauen wurde hierbei bereits berücksichtigt.

 

Rückzahlung des Kredites
Jedes Mitglied zahlt seinen Anteil an der Rückzahlung des Kredites (Zins und Tilgung) abhängig von der Größe der eigenen Wohnung sowie von der Höhe des eingebrachten Eigenkapitals. 

Nebenkosten
Monatliche Nebenkosten liegen bei günstigen 3 € /qm (!) und berücksichtigen alle laufenden Kosten für die bewohnte Wohnung als auch für die Gemeinschaftsflächen.  Kosten für die gemeinschaftlichen Räume und Anlagen, Rücklagen für Reparaturen sowie für eventuell anfallende Verwaltungskosten sind ebenfalls bereits enthalten!

 

Finanzberatung

Bevor eine Partei ins Projekt aufgenommen wird, führt diese Partei eine Finanzberatung bei einem unabhängigen Berater durch. Dort werden alle Fragen zur individuellen Finanzierung besprochen und geklärt. Die Kosten der Finanzberatung tragen die neuen Bewerber*innen.

Was passiert, wenn ein Mitglied die Gemeinschaft verlässt?
In den Verträgen zur Rechtsform wurde auch geregelt, was passiert, wenn ein Mitglied die Gemeinschaft verlässt (Umzug oder Versterben). In diesem Fall erhält das ausscheidende Mitglied das eingezahlte Kapital bzw. den aktuellen Wert des Anteils nach einer vorher festgelegten und für beide Seiten tragbaren Frist.